Quelle: Broschüre BMVI

Quelle: Broschüre BMVI

Seit dem 1. Oktober 2017 gilt in Deutschland die neue Verordnung für Flugmodelle – Drohnenverordnung.

Ab einem Startgewicht von über 2kg wird ein Kenntnisnachweis, eine Art Führerschein zur Pflicht.
Hierzu müssen Kenntnisse für die Navigation des Gerätes,  rechtliche Grundlagen sowie Luftraumordnung nachgewiesen werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Modellflugplätze.
Piloten können die Prüfung auch Online ablegen z.b. unter https://www.kenntnisnachweis-modellflug.de

Ebenfalls gilt für Drohnen ab 250g die Kennzeichnungspflicht wie auch bei anderen Modellen.

Die gesamte Verordnung kann unter folgendem Link nachgelesen werden: BMVI Drohnen Verordnung

Kennzeichnungspflicht:
Alle Flugmodell mit mehr als 250g müssen an sichtbarer Stelle gekennzeichnet werden.
Das Schild bzw. die feuerfeste Beschriftung muss dauerhaft am Modell angebracht werden.
Ein Aluminuimschild soll hier ausreichend sein.

Schilder können z.b. unter folgendem Link bestellt werden: Kennzeichen