Flugplatzordnung

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1. Benützungsberechtigte
Zur Inbetriebnahme eines Flugmodells sind nur ordentliche Mitglieder des MSFC-Dornbirn berechtigt.
Unbefugten ist das Betreten des Geländes untersagt!

2. Alleinflugberechtigung
Alleinflugberechtigt sind nur unterwiesene Personen nach Freigabe durch den Vereinsvorstand (Obmann, Fluglehrer). Anfänger oder Anwärter, die unseren Flugplatz benützen wollen, müssen sich zur Schulung mit einem Vorstandsmitglied unseres Vereins in Verbindung setzen.
Flüge ohne Aufsicht können wir nur nach erfolgter A – Prüfung und eingezahltem Mitgliedsbeitrag (Versicherungsschutz) akzeptieren.

3. Gastflugregelung
Gastflieger dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Obmannes oder eines Vorstandmitgliedes das Fluggelände benützen.

4. Versicherung
Ein Flugmodell darf nur in Betrieb genommen werden, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz mit der im LFG 1957 §151 genannten Mindestdeckungssumme nachgewiesen werden kann. (z.B.: Österr. Aero-Club Sportlizenz, Lizenzkarte und Einzahlungsbeleg)

5. Betriebsverantwortung / Haftung
Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken, der Verein (Vorstand) übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.

6. Modellanforderungen
Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in einem einwandfreien technischen und sicheren Zustand sind. Die zum Einsatz kommenden Flugmodelle dürfen max. 25kg schwer sein. Flugmodelle mit einer Masse größer als 25kg und kleiner als 150kg dürfen nur dann betrieben werden, wenn der Betreiber im Besitz einer entsprechenden gültigen Betriebsbewilligung der Luftfahrtbehörde ist.

Für bestmögliche Schalldämpfung und leiseste Propeller ist zu sorgen. Erlaubt sind max. 90 dBA auf 7 Meter Entfernung. Bei einem besonders unangenehmen Geräuschpegel während des Fluges eines Modells hat der Vorstand, ungeachtet der Messung, das Recht, weitere Flüge zu untersagen. Art und Größe der Flugmodelle müssen den Fähigkeiten des Piloten entsprechen.
Speedmodelle, Großmodelle und dergleichen gehören nur in die Hände von erfahrenden und sicheren Piloten!

7. Frequenznutzung
Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine 35 MHz-Frequenz frei ist und mit einer Kanalklammer kennzeichnen. (entfällt bei 2,4 GHz – Anlagen) Bei Abstürzen wegen Nichtbeachtung, hat der Schuldige für den Schaden aufzukommen.

8. Flugbereich
Die Durchführung von Flügen ist nur im ausgewiesenen Flugbereich zulässig. (siehe Karte)
Flüge außerhalb des Sichtbereichs sind gemäß Luftfahrtgesetz § 24c nicht zulässig.
Die generell maximal erlaubte Flughöhe ist 150m über Grund. (gemäß LVR 2014, § 18) Tiefflüge über die Piste sind nur erlaubt, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.

Hubschrauber können, solange kein anderer Flugbetrieb ist, von der Piste gestartet und geflogen werden, Ansonsten ist der in der Flugplatzordnung vorgesehene Hubschrauberplatz zu benützen. Flugraum, Flughöhe und Pilotenraum sind wie bei den Flächenpiloten genauestens einzuhalten.

Wichtig:
– vom Heliplatz Richtung Zuschauer ist kein Flug- bzw. Schweberaum – nur nördlich des   Heliplatzes
– Sicherheitsabstand zu den Autos einhalten (mind. 15m)
– der Heli-Pilot muss sich während des Fluges im Pilotenraum aufhalten
– in der Zeit der Flugraumverlagerung dürfen Tiefflüge auch von Helis nur über dem   Flugplatzgelände (jedoch nicht Pilotenraum oder Zuschauerraum) gemacht werden.

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9. Verbotszonen
Die Sicherheitshöhe über der Straße ist unbedingt einzuhalten. Über den Zuschauern, der Hütte, dem Parkplatz, dem Pilotenraum und der Sicherheitszone gilt für alle Modelle ein striktes Flugverbot. Sehr wichtig während des Fluges ist auch ein Sicherheitsabstand zur Autobahn.
Ein Überfliegen der Autobahn ist ausdrücklich verboten!
Bei regem Flugbetrieb ist zwischen Piste und Pilotenraum kein Flugraum und die An- und Abflugschneise in der Pistenverlängerung darf nicht überflogen werden. (Landungen sind erlaubt. Sicherheitszone beachten!)

10. Verhaltensregeln für den Flugbetrieb
Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen werden kann. Wenn mehrere Piloten gleichzeitig ihr Modell betreiben, müssen sie so zusammen stehen, dass eine Kommunikation untereinander möglich ist. Die Start und Landerichtung ist abzusprechen. Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen.
Der Pilot eines Modells muss nach dem Start unverzüglich den Pilotenraum aufsuchen. Ausnahmen bzgl. Pilotenraum: Nur nach Absprache mit den anwesenden Piloten, ist es Piloten des Schleppgespannes oder Trainierenden für einen Wettbewerb erlaubt, sich im Start- und Landebereich aufzuhalten. Segelflugpiloten, welche auf einen Schleppstart warten, haben sich ebenfalls mit ihrem Modell im Seglervorbereitungsraum aufzuhalten.
Betriebsfremde unbeteiligte Personen dürfen sich nur im Abstand von mindestens 50m von der Startbahn bzw. des Startpunktes (Hubschrauber, Drohne) entfernt aufhalten. Nur unter besonderer Aufsicht eines befugten Piloten ist ein kleinerer Abstand zulässig.

Modell-Motoren (ab 20 cm³ Hubraum) dürfen nur mit einem Helfer am Modell gestartet werden. Flugzeuge (egal ob mit Benzin- oder Elektro-Antrieb) dürfen nicht mit laufendem Motor durch den Pilotenraum gesteuert werden. Ausnahme: Modelle, die in Richtung Piste fahren und keine Piloten oder Flugzeuge zwischen sich und der Startbahn haben.

Weitere Punkte, die bei regem Flugbetrieb für die Sicherheit und Kameradschaft am Flugplatz selbstverständlich sein sollten:
Ohne vorherige Absprache der Piloten keine Beeinträchtigung des Flugbetriebes durch:
– Dauerschleppflüge bzw. Wettbewerbstraining
– Motoren einlaufen lassen (Lärmbelästigung)
– Schwebeflugschulung (Geruchsbelästigung Verbrennermotoren)

Die Piloten müssen einander gegenseitig auf herannahende Großflugzeuge aufmerksam machen!

11. Regeln hinsichtlich der Flugplatzeinrichtungen
Jedes ordentliche Vereinsmitglied darf die Einrichtungen des Modellflugplatzes benützen und ist angehalten, für Sauberkeit und Ordnung auf dem Modellfluggelände zu sorgen.
Sämtliche Abfälle müssen in den vorgesehenen Abfallsäcken fachgerecht getrennt entsorgt werden.
Auf dem gesamten Modellfluggelände sind Müllablagerungen jeglicher Art untersagt!
Jedes Vereinsmitglied ist eingeladen, sich beim jährlichen Arbeitstag auf dem Modellflugplatz einzubringen.

12. Naturschutzgebiet
Auf Grund der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gsieg, Obere Mähder“, muss die Flugraumverlagerung in der Zeit vom 16. März bis 30. Juni dringend eingehalten werden.
In dieser Zeit muss auch, wenn die Windrichtung es zulässt, immer über die Schweizerstraße gestartet und gelandet werden.
Bei Start Richtung Naturschutzgebiet, ist nach dem Abheben baldmöglichst abzudrehen. In diesen Monaten dürfen auch keine Tiefflüge über das Naturschutzgebiet gemacht werden.

13. Sanktionen
Sollten Verstöße gegen die Flugplatzbetriebsordnung beobachtet werden oder sonstige Probleme auftauchen, bitte beim Vorstand vorbringen. Der Vorstand behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Flugplatzbetriebsordnung Verwarnungen, zeitlich begrenztes Flugverbot bis hin zum Vereinsausschuss auszusprechen.

14. Notfallplan

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In der Vereinshütte befindet sich ein Handfeuerlöscher.
Im öffentlich zugänglichen Vorraum der Vereinshütte ist der Verbandskasten stationiert.
Kommt es zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden ist der Obmann bzw. ein Vorstandsmitglied zu informieren.
Obmann: Erich Burkhart -> Telefon: 0664 1131861
Weitere Telefonnummern siehe Vorstandsliste auf dem Anschlagbrett!

Betriebsleiter Flugplatz Hohenems -> Telefon: 05576 72170

 

Der Vorstand des MSFC-Dornbirn, Ausgabestand 2016